Kosten

Einen Teil der Heimkosten übernimmt die Pflegekasse. Der Rest muss vom Heimbewohner selbst getragen, oder beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen und für die Ausbildungsumlage. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und für die Investitionskosten trägt der Bewohner selbst.

Was, wenn Sie nicht genügend Einkommen und Vermögen haben, um den Eigenanteil zu bezahlen: dann unterstützt Sie auf Antrag das örtliche Sozialamt nach Überprüfung Ihrer finanziellen Situation. Die unterhaltspflichtigen Angehörigen werden dann von der Sozialbehörde auf ihre finanzielle Beteiligungsmöglichkeit überprüft.

Die aktuelle Preisliste finden Sie hier
 

* Eigenanteil an den Gesamtkosten pro Tag besteht aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten

Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2-5 ist mit den Kostenträgern ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) in Höhe von derzeit 61,28 € pro Tag vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom EEE für 30,42 Tage abweichen.

Zusammensetzung der Heimkosten entsprechend folgender gesetzlicher Grundlagen:

  • Pflegewirksamer Betrag nach § 82 Abs. 1, Satz 1 SGB XI
  • Ausbildungsumlage nach der AltPflAusg/VO
  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung nach § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XI
  • Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI